Unterstützen
Wenn Sie uns unterstützen möchten, stehen Ihnen unterschiedliche Wege offen. Typische Fördermöglichkeiten sind Zustiftungen, Spenden, testamentarische Zuwendungen, aber auch die unentgeltliche Hilfe in unserem Kreis der Unterstützer*innen. Jeder Beitrag, egal welcher Art und Höhe, der der BGHDUS Stiftung zugutekommt, hilft uns, unsere Ziele noch besser und noch wirkungsvoller zu verwirklichen.
Ihre Förder- und Zuwendungsmöglichkeiten (bitte anklicken)
monatliche Zuwendungen oder Einmalzahlungen
Sie können der Stiftung Geld, durch eine einmalige Überweisung, aber auch durch regelmäßige, z.B. monatliche, vierteljährliche, jährliche Zahlungen u.a. per Dauerauftrag, zukommen lassen. Selbstverständlich können Sie den Dauerauftrag zu jederzeit wieder beenden.
Stiftungskapital
Das Stiftungskapital wird grundsätzlich nicht verbraucht. Mit diesem Kapital werden u.a Zinsen und Erträge erwirtschaftet. Diese Erträge werden dazu genutzt den Stiftungszweck zu erfüllen und zu helfen.
Zustiftung
Bei einer Zustiftung fließt Ihre Zuwendung in das Stiftungsvermögen der Stiftung ein und erhöht das Stiftungskapital. Im Gegensatz zur Spende wird diese Zuwendung nicht verbraucht, sondern führt dazu, dass auf Dauer mehr Erträge erwirtschaftet werden können und letztendlich auf Dauer immer wiederkehrend geholfen werden kann.
Spende
Spenden sind freiwillige, unentgeltliche Zuwendungen, welche die Stiftung unmittelbar für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Spenden sind ungebunden, können aber auch zweckgebunden, d.h. für einen bestimmten Förderzweck, vorgesehen werden. Ungebundene Spenden werden von der Stiftung satzungsgemäß im Sinne des Stiftungszwecks verwendet und zwar dort, wo es aktuell besonders sinnvoll erscheint.
Testamentarsiche Zuwendung
Typische Anwendungsfälle für eine testamentarische Zuwendung sind die Erbschaft oder das Vermächtnis. Bei einer Erbeinsetzung geht das vererbte Vermögen mit dem Ableben unmittelbar auf die Stiftung über, wohingegen die Stiftung bei einem Vermächtnis lediglich das Recht erwirbt, von den Erben den Vermächtnisgegenstand (z.B.beispielsweise einen bestimmten Geldbetrag oder einen bestimmten Gegenstand) zu verlangen.
Zeitspende
Sie können uns auch ggf. durch Ihr Wissen und Können, bei der Verteilung von Informationsmaterial, durch Ihre Unterstützung an Infoständen sowie bei bei sonstigen Aktionen unterstützen. Bei einer Zeitspende, bitten wir Sie, um direkte Kontaktaufnahme mit Markus Berghahn.
Hinweise zur Spendenquittung
Grundsätzlich sind Spenden und Zustiftungen bis zu einem Betrag von 200 € aufgrund des Überweisungsbeleges als Spende bzw. Zustiftung steuerlich abzugsfähig. Für größere Spendenbeträge benötigen Sie eine gesonderte Spenden- bzw. Zustiftungsquittung. Damit die Stiftung Ihnen diese zusenden kann, ist es erforderlich, daß Sie auf dem Überweisungsbeleg Ihre vollstandige Adresse angeben.
PDF Erläuterung zum vereinfachten Zahlungsnachweis
Bitte fügen Sie diesen Beleg zur Erläuterung – als Anlage – dem vereinfachten Zahlungsnachweis bei:
Stiftungskonto
Empfänger: Erzbischoefliche Stiftung Koeln
IBAN: DE22 3706 0193 0034 0000 69
BIC: GENODED1PAX
Verwendungszweck: z.B. Zustiftung – BGHDUS Stiftung
Anschrift (wegen Zuwendungsquittung)
